
15. Mai 2022
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt geplant hat, muss viel organisieren: Versicherungen, Flüge, Ausrüstung, ... Je nach Lebenssituation gehört auch die Agentur für Arbeit zu den Dingen mit denen man sich beschäftigen muss. Wir selbst hatten vor unserer Fahrradreise noch keine Berührungspunkte mit diesem Thema und waren dementsprechend etwas ratlos was getan werden muss. Hier möchten wir dir unsere Erfahrungen mitteilen. Wenn du also Fragen hast wie:
- Muss ich mich überhaupt Arbeitslos melden?
- Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Sollte ich mich vor meiner Reise darum kümmern?
dann findest du hier die Antworten.
Laut § 38 des Sozialgesetzbuch (SBG) Drittes Buch (III) ist man verpflichtet sich spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oder 3 Tage nach Kenntnisserlangung über das Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden. Aus der Erfahrung könne wir dir allerdings sagen, dass diese Pflicht nur wirklich relevant ist wenn du auch tatsächlich Anspruch auf Leistungen hast, oder die Hilfe der Agentur für Arbeit anderweitig in Anspruch nehmen möchtest. Als wir beispielsweise nach unserem Studium für mehrere Monate im Ausland waren, haben wir uns nicht arbeitslos gemeldet, da wir ohnhin keinen Aspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hätten. Doch was sind denn nun die Bedingungen für einen Anspruch?
Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1) hat man, wenn man die Anwartschaftszeit erfüllt. Das bedeutet, dass man in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Die Dauer für die man ALG1 erhält beträgt für unter 50-jährige maximal 12 Monate. Die Höhe der Bezüge hängt von deinem Bruttogehalt der letzten 12 Monate ab und lässt sich mit diesem offiziellen Rechner der Bundesagentur für Arbeit bestimmen.
Sich arbeitssuchend und arbeitslos zu melden sind unterschiedliche Vorgänge. Sobald das Ende deiner Beschäftigung in Sicht ist, kannst du dich arbeitssuchend melden. Die Agentur für Arbeit unterstützt dich dann bei deiner Jobsuche, so dass es womöglich gar nicht erst zu einer Arbeitslosigkeit kommt. Arbeitssuchend ist man also, während man noch eine Beschäftigung hat.
Arbeitslos meldet man sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosmeldung ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Kurz gesagt meldest du dich also zuerst arbeitssuchend und spätestens am ersten Tag ohne Job arbeitslos.
Wenn du deine Beschäftigung selbst gekündigt hast bekommst du eine Sperrfrist von 3 Monaten auferlegt. Das heißt, dass du statt der maximalen 12 Monate nur noch 9 Monate Ansruch hast. Warst du z.B. befristet angestellt und dein Vertrag ist einfach ausgelaufen hast du Anspruch auf die vollen 12 Monate.
Wenn du nach deiner Reise nach Deutschland zurückkommst ist es beruhigend zu wissen, dass du für den Anfang finanzielle Unterstützung bekommst. Doch die Meldung als arbeitslos hat weitere Vorteile. Zum Einen wird der Beitrag zur Krankenkasse von der Agentur für Arbeit übernommen. Die Alternative wäre sich freiwillig zu versichern, was rund 200€ im Monat kostet und damit nicht ganz billig ist.
Außerdem werden für Monate, die du arbeitslos gemeldet bist die Sozialversicherungsbeiträge und damit auch die Rentenversicherung von der Agentur für Arbeit übernommen. Das ist vor allem wichtig für deine Beitragsjahre in der Rentenversicherung.
Es gibt mehrere Gründe, warum du dich vor dem Beginn deiner Reise um deine Meldung zur Arbeitslosigkeit kümmern solltest.
Der wohl wichtigste ist, dass deinen Anspruch erhalten bleibt. Wenn du z.B. 2 Jahre unterwegs bist und dich bei deiner Rückkehr arbeitslos meldest, erfüllst du die Bedingungen zur Anwartschaft nicht mehr, da du in den letzten 30 Monaten keine 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst. Hast du dir aber deinen Anspruch auf ALG1 vor deiner Reise gesichert bleibt dieser für bis zu 4 Jahre erhalten.
Ein weiterer Grund ist, dass deine eventuelle Sperrzeit auch in der Zeit abläuft in der du auf Reisen bist. Hast du beispielsweise wie wir eine 3-monatige Sperrzeit und würdest für 1 Jahr unterwegs sein, wäre diese bei deiner Rückkehr bereits abgelaufen und du hättest direkt einen Anspruch auf Leistungen.
Im Anschluss findest du noch eine kleine chronologische Auflistung wie sich die Arbeitslosenmeldung bei uns gestaltet hat.
Der erste Schritt ist, sich arbeitssuchend zu melden. Das geht vor Ort, telefonisch, schriftlich oder am einfachsten online. Dazu meldest du dich an dem Onlineportal der Agentur für Arbeit an. Solltest du dich noch nicht registriert haben, bekommst du erst Post mit den Zugangsdaten was ein paar Tage in Anspruch nimmt.
Nachdem du dich arbeitssuchend gemeldet hast wirst du irgendwann aufgefordert Angaben zu deiner Person und deinem beruflichen Hintergrund zu machen. Solltest du dich online arbeitssuchend gemeldet haben kannst du diese Information direkt in dem Portal eintragen. Außerdem hast du die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir konnten dieses Gespräch telefonsich abhalten. Hier kannst du deinem Sachbearbeiter/in deine Situation erläutern. Das würden wir auch absolut empfehlen, sonst wirst du eventuell mit Vermittlungsangeboten, die du gar nicht haben möchtest, zugehäuft.
Spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du dich offiziell arbeitslos melden. Auch das geht inzwischen online. Dazu musst du dich aber mit der Online-Funktion deines Personalausweises ausgewiesen haben. Jetzt werden deine Anprüche auf ALG1 ermittelt. Dazu brauchst du noch ein paar Unterlagen, wie z.B. eine Arbeitsbescheinigung oder Gehaltsnachweise. Sofern du eine Sperrzeit hast, beginnt diese abzulaufen.
Bevor du deine Reise antrittst, musst du dich bei der Agentur für Arbeit abmelden. Du sagst also, dass du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Damit bekommst du erstmal keine Bezüge mehr (und bist auch nicht mehr krankenversichert), dein verbleibender Anpruch auf ALG1 bleibt aber bis zu 4 Jahre erhalten.
Wie Anfangs erwähnt sind wir keine Experten zu diesem Thema. Ich hoffe wir konnten euch trotzdem einen Überblick verschaffen. Falls Ihr noch ungeklärte Fragen habt ist natürlich die Agentur für Arbeit der beste Ansprechpartner. Wir haben dort auch bisher nur gute Erfahrungen gehabt. Ansonsten empfanden wir die offizielle Website der Agentur für Arbeit und auch das Merkblatt für Arbeitslose als sehr hilfreich.